Hausordnung

Unsere Schule bietet allen die Möglichkeit, sich nützliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen. Wir können auch lernen, Verständnis für den anderen aufzubringen, uns gegenseitig zu achten und Konflikte durch das Gespräch zu lösen. Dafür sollen sich alle persönlich verantwortlich fühlen und die notwendigen Festlegungen der Lehrer und des Hausmeisters befolgen. Alarm- und Fachraumvorschriften müssen genau eingehalten werden. Auf dem Schul- und Sportgelände sowie an der Schulbushaltestelle besteht Rauchverbot.

Schul- und Pausenzeiten

  • Der Einlass zur 1. Stunde erfolgt ab 7.30 Uhr.
  • Schüler, die zu spät kommen, müssen bis zur ersten Pause warten.
  • Ist die 1. Stunde unterrichtsfrei, kommen Schüler mit den Linienbussen bzw. entsprechend später. Das Warten im Haus ist NICHT  gestattet.
  • Unterrichtszeiten:

        07.45 Uhr bis 08.30 Uhr
        08.35 Uhr bis 09.20 Uhr
        09.40 Uhr bis 10.25 Uhr
        10.30 Uhr bis 11.15 Uhr
        11.20 Uhr bis 12.05 Uhr
        12.30 Uhr bis 13.15 Uhr
        13.20 Uhr bis 14.05 Uhr
        14.15 Uhr bis 15.00 Uhr

 

 

  • Die Frühstücks- und Mittagspause verbringen die Schüler auf dem Schulhof.
  • Das Werfen mit Gegenständen, z.B. Steine oder Schneebällen, sowie das Ballspielen sind verboten.
  • Bei ungünstiger Witterung wird per Durchsage entschieden, ob die Pause im Haus verbracht wird.
  • Während des Unterrichtstages, einschließlich der Freistunden und Pausen, bleiben die Schüler auf dem Schulgelände und verlassen es nach Unterrichtsschluss unverzüglich.
  • ALLE Fahrschüler bleiben bei Unterrichtsschluss nach der 5. Stunde bis zum Vorklingeln auf dem Schulhof und gehen erst dann zur Schulbushaltestelle.
  • DG- und Religionsschüler halten sich während der Freistunden im oberen Lichthof auf. Sie achten auf Ruhe und störungsfreies    Verhalten.
  • Im Speisesaal dürfen sich nur die Essenteilnehmer aufhalten. Nach dem Essen müssen die Tische stets selbst abgewischt werden.
  • Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.

schulgerechte Kleidung

  • Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung. Alle Schüler kleiden sich für den Schulalltag angemessen. Bei sehr freizügiger oder anderweitig unangemessener Kleidung werden die Sorgeberechtigten informiert.
  • Sportunterricht wird in Sportkleidung absolviert, die die Schüler unmittelbar nach dem Sportunterricht aus Hygienegründen wieder  wechseln.

Unterrichtsausfall-Erkrankung-Vertretung

  • Die Schüler informieren sich im Ausbildungsmonitor oder im Schulportal über die geplanten Vertretungsstunden.
  • Das Ausbleiben eines Lehrers teilt der jeweilige Klassensprecher nach 10 Minuten im Sekretariat mit.
  • Kann ein Schüler aus bestimmten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist eine Entschuldigung erforderlich.
    • bevorzugt per Mail () oder telefonisch bis 9 Uhr
    • bei gehäuft auftretendem Fehlen sind lt. ThürSchulO §5 ärztliche Atteste erforderlich (Lehrerkonferenz 2023/2024)
      • 10 Tage bis Herbstferien
      • ​​20 Tage bis Weihnachtsferien
      • 25 Tage bis Februar
      • >30 Tage
  • Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit entscheidet der Fachlehrer über das weitere Vorgehen.

Sauberkeit

  • Alle Schüler achten durch sorgsames Verhalten auf Sauberkeit und Ordnung im Haus und auf dem Schulhof.
  • Die Klassen verlassen die Räume nach dem Unterricht in ordentlichem Zustand; ab der 5. Stunde werden nach Reinigungsplan (Sommer/Winter) die Stühle nach oben gestellt.

Unfälle / Schäden

  • Unfälle im Schulhaus und auf dem Schulweg sind sofort dem Klassenleiter oder im Sekretariat zu melden.

  • Beschädigt ein Schüler fremdes Eigentum, so teilt er das ebenfalls unverzüglich im Sekretariat mit.

  • Eigenmächtiges Hantieren an Geräten und Einrichtungsgegenständen (Rauchschutztüren, Feuerlöschern, Heizungsthermostaten ...) ist untersagt.

Schülertransport und Fahren mit eigenen Fahrzeugen

  • Durch diszipliniertes Verhalten an den Haltestellen sowie im Bus tragen die Schüler zur Unfallverhütung bei.

  • Bei Busverspätungen muss 20 Minuten gewartet werden.

  • Das Benutzen und Abstellen von Fahrrädern und Mopeds erfolgt auf eigenes Risiko. Dafür sind die vorgesehenen Stellplätze an der Nordseite des Gebäudes zu nutzen.

    • Die Stellplätze dürfen nur zum Abstellen und Abholen des Fahrzeugs genutzt werden.

    • Das Befahren ist nicht gestattet, gleiches gilt für Schulhof und Sportplatz.

Wertgegenstände

  • Wertgegenstände und Geld sind selbst zu beaufsichtigen oder abzugeben.

  • Nicht mitgebracht werden dürfen: Feuerzeuge, Zigaretten und andere Rauchwaren, Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper und Knaller sowie Glasflaschen.

Elektronische Geräte

  • Im Schulhaus ist das Handy auszuschalten, nicht lautlos oder im Flugmodus.
  • Smartphones dürfen nur während der Frühstücks- und Mittagspause auf dem Schulhof eingeschaltet werden. Fotos, Film- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle sind grundsätzlich untersagt. Bei Verstößen sind die Lehrer befugt, die Geräte einzuziehen. Diese werden durch die Eltern wieder entgegengenommen.
  • Während einer KA oder Lk müssen auch Smartwatches abgelegt werden.
  • Die Nutzung des Handys zu Unterrichtszwecken erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Fachlehrers und wird im Anschluss sofort wieder ausgeschaltet.

Schulveranstaltungen

  • Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen bedürfen der Aufsicht. Sie müssen bei der Schulleitung angemeldet werden.

  • Es gilt entsprechend der Thüringer Schulordnung Rauch- und Alkoholverbot.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Bei begründetem Verdacht darf die Schulleitung die Kontrolle von Schülern auf verbotene Gegenstände veranlassen.

  • Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahen nach sich.